Er stellte in seiner Zeit als Polizeibeamter eine Strafanzeige gegen Unschuldige. Jetzt ist klar: Der AfD-Mann muss dafür eine Geldstrafe zahlen.

Das Urteil gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon wegen Verfolgung Unschuldiger hat Bestand. Das Oberlandesgericht in Jena verwarf am Montag sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit ist die Entscheidung aus den Vorinstanzen rechtskräftig. Das Landgericht Erfurt hatte Czuppon im März vergangenen Jahres zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und damit die Entscheidung aus der ersten Instanz bestätigt.

 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 58-Jährige vor seiner Abgeordnetenzeit als Polizeibeamter eine Strafanzeige gegen Unschuldige stellte und diese damit einer Straftat bezichtigte. Hintergrund ist der Vorwurf, dass Czuppon bei einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt von Thor Steinar getragen haben soll - die Marke ist in rechtsextremen Kreisen beliebt.

Da die Gedenkstätte das als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Czuppon wiederum bestritt, ein T-Shirt dieser Marke getragen zu haben, und erstattete Anzeige gegen zwei Zeugen des Vorfalls wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Der AfD-Landtagsabgeordnete war daraufhin zu 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt worden.